Diesen Satz höre ich oft. Und fast immer ist meine Antwort: Du musst es vielleicht gar nicht selbst zahlen.
Denn für genau diese Situation gibt es den AVGS-Gutschein – den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Damit übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten für ein zertifiziertes Coaching zu 100 %. Hier zeige ich Dir, wer ihn bekommt, wie Du ihn beantragst und wie Du ihn für gefördertes Karrierecoaching einlöst.
Der AVGS (rechtliche Grundlage: § 45 SGB III) ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter eine individuelle Unterstützungsmaßnahme finanziert – zum Beispiel Bewerbungs- und Karrierecoaching. Du gehst damit zu einem AZAV-zertifizierten Anbieter Deiner Wahl, und die Kosten trägt vollständig die Behörde. Für Dich ist das Coaching also kostenfrei.
Grundsätzlich kommt der AVGS infrage, wenn Du …
Wichtig und ehrlich: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Ob Du ihn bekommst, entscheidet Dein:e Vermittler:in bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter im Einzelfall – nicht der Anbieter und nicht ich. Deshalb lohnt es sich, aktiv danach zu fragen und Deinen Bedarf klar zu begründen. Die offiziellen Infos findest Du auf arbeitsagentur.de.
Sprich Deine:n Vermittler:in aktiv auf den AVGS an – telefonisch, per Termin oder über die Nachrichtenfunktion. Warte nicht, bis er von allein angeboten wird.
Schildere konkret, warum Dir ein Coaching hilft, schneller wieder in Arbeit zu kommen (z. B. unklare Positionierung, wenige Interview-Einladungen, Quereinstieg). Genau diese Begründung ist oft das Zünglein an der Waage.
Wird der AVGS bewilligt, bekommst Du ihn mit einem Gültigkeitszeitraum und einem Stundenumfang ausgestellt.
Such Dir einen AZAV-zertifizierten Coaching-Anbieter (mit gültiger Maßnahmenummer) und löse den Gutschein dort ein. Ab da startet Dein gefördertes Coaching – ohne Kosten für Dich.
Eine einfache Formulierung, die Deinen Bedarf klar macht:
„Ich möchte meine Bewerbungsstrategie und Positionierung gezielt verbessern, um schneller passende Stellen zu finden. Ich würde dafür gern einen AVGS für ein Bewerbungs-/Karrierecoaching bei einem zertifizierten Anbieter nutzen. Ist das in meinem Fall möglich?“
Ein AVGS ist nur so wertvoll wie das, was Du daraus machst. Gutes Karrierecoaching setzt genau da an, wo Bewerbungen scheitern: Klarheit über Deine Stärken und Positionierung, eine Bewerbungsstrategie, die auch den verdeckten Stellenmarkt nutzt, und ein roter Faden für Deine berufliche Neuorientierung. Die Denke dahinter – datenbasiert statt Hoffnung – findest Du auch in meinen Insider-Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung.
Nichts. Bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter übernimmt die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter die Kosten zu 100 %.
Nein. Der AVGS ist eine Ermessensleistung – die Entscheidung liegt bei Deiner Arbeitsagentur/Deinem Jobcenter. Eine gute Begründung erhöht Deine Chancen deutlich.
In bestimmten Fällen ja – etwa bei drohender Arbeitslosigkeit. Frag Deine:n Vermittler:in, ob es in Deiner Situation möglich ist.
Achte auf die AZAV-Zertifizierung und eine gültige Maßnahmenummer. Im Erstgespräch sagen wir Dir, ob unser Coaching für Deinen AVGS infrage kommt.
Der AVGS-Gutschein ist eine echte Chance auf gefördertes, professionelles Karrierecoaching – Du musst sie nur aktiv einfordern. Wenn Du unsicher bist, ob Du Anspruch hast oder wie Du den Bedarf begründest: Genau das klären wir gemeinsam.
Buch Dir Dein kostenloses Erstgespräch – wir schauen uns Deine Situation an, klären die AVGS-Frage und planen Deinen nächsten Schritt.